- ausnehmen
- leimen (umgangssprachlich); abziehen (umgangssprachlich); über den Tisch ziehen (umgangssprachlich); über den Löffel barbieren (umgangssprachlich); hereinlegen; betrügen; täuschen; linken (umgangssprachlich); prellen; übers Ohr hauen (umgangssprachlich); abzocken (umgangssprachlich); lackmeiern; hinters Licht führen
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aus|neh|men ['au̮sne:mən], nimmt aus, nahm aus, ausgenommen:1. <tr.; hata) herausnehmen:die Eingeweide [aus dem Huhn] ausnehmen; die Eier [aus dem Nest] ausnehmen.b) durch Herausnehmen leer machen:eine Gans ausnehmen (vor der Zubereitung von den Eingeweiden befreien); ein Nest ausnehmen (die darin liegenden Eier herausnehmen).2. <tr.; hat nicht mitzählen, als Ausnahme behandeln:alle haben Schuld, ich nehme keinen aus.Syn.: ↑ ausklammern, ↑ ausschließen, außer Betracht lassen, außer [aller] Acht lassen, nicht berücksichtigen, nicht in Betracht ziehen, nicht mitrechnen.3. <+ sich> (in bestimmter Weise) wirken, aussehen:das farbige Bild nimmt sich gut zu den hellen Gardinen aus.Syn.: einen Anblick bieten.4. <tr.; hat (ugs. abwertend) (jmdm.) durch listiges, geschicktes Vorgehen [beim Spiel] möglichst viel Geld abnehmen:sie haben ihn gestern beim Skat tüchtig ausgenommen.Syn.: ↑ ausbeuten (emotional), ↑ ausnutzen (bes. nordd.), ↑ ausnützen (bes. südd.), ↑ ausrauben, ↑ berauben, ↑ bestehlen, ↑ schröpfen (ugs.), zur Ader lassen (ugs. scherzh.).* * *
aus||neh|men 〈V. 187; hat〉I 〈V. tr.〉1. etwas \ausnehmen1.1 den Inhalt aus etwas herausnehmen1.2 berauben, bestehlen1.3 ausschließen, nicht meinen, nicht berücksichtigen, nicht mitzählen2. jmdn. \ausnehmen 〈umg.〉2.1 verhören, jmdm. Geständnisse entlocken2.2 ihm Geld abnehmen (beim Spiel usw.)● einen Fisch, ein Huhn \ausnehmen die Innereien herausnehmen; ein Vogelnest \ausnehmen; ihn muss ich von dieser Behauptung \ausnehmen ihn meine ich mit dieser Behauptung nicht; bitte nehmt mich davon (von eurem Spiel, Vorhaben) ausII 〈V. refl.〉 sich \ausnehmen 〈geh.〉 wirken, erscheinen ● sie nimmt sich in diesem Kleid gut aus; wie nimmt sich das Bild dort an der Wand aus?; →a. ausgenommen* * *
aus|neh|men <st. V.; hat:1.a) aus einem Nest o. Ä. herausnehmen, wegnehmen:die Eier, junge Vögel [aus dem Nest] a.;b) ein Nest o. Ä. durch Herausnehmen des Inhalts leeren:die Nester im Hühnerstall a.;Ü ein Diebesnest, eine feindliche Stellung a. (ausheben).2.a) (Eingeweide) aus einem geschlachteten od. erlegten Tier entfernen:die Eingeweide, Herz, Leber a.;b) (ein geschlachtetes od. erlegtes Tier) von den Eingeweiden befreien:ein Huhn, einen Hasen a.3. (ugs. abwertend)a) jmdm. auf listige od. hinterhältige Weise Geld abnehmen; schröpfen:jmdn. beim Spiel a.;er ist von seiner Geliebten tüchtig ausgenommen worden;b) auf dreiste Art aushorchen, ausfragen:er versuchte mich auszunehmen.4. von etw. ausschließen; gesondert behandeln; nicht mitzählen:du kannst dich, ihn bei der Schuldfrage nicht a.;sie vertraute allen, einen Einzigen ausgenommen.5. <a. + sich> (geh.) in bestimmter Weise erscheinen, wirken:das Bild nimmt sich in diesem Raum sehr gut, unpassend aus.6. (österr.) erkennen, unterscheiden, wahrnehmen.* * *
aus|neh|men <st. V.; hat: 1. a) aus einem Nest o. Ä. herausnehmen, wegnehmen: die Eier, junge Vögel [aus dem Nest] a.; b) ein Nest o. Ä. durch Herausnehmen des Inhalts leeren: die Nester im Hühnerstall a.; wenn man Michael wäre, der die Habichtshorste ausnahm (plünderte; Wiechert, Jeromin-Kinder 20); Ü ein Verbrechernest, eine feindliche Stellung a. (ausheben). 2. a) die Eingeweide aus einem geschlachteten od. erlegten Tier entfernen: die Eingeweide, Herz, Leber a.; b) (ein geschlachtetes od. erlegtes Tier) von den Eingeweiden befreien: ein Huhn, einen Hasen a. 3. (ugs. abwertend) a) jmdm. auf listige od. hinterhältige Weise Geld abnehmen; schröpfen: jmdn. beim Spiel a.; er ist von seiner Geliebten tüchtig ausgenommen worden; sie fristen ihr Leben irgendwie ... und werden von den Strichern ausgenommen (Rechy [Übers.], Nacht 123); b) auf dreiste Art aushorchen, ausfragen: er versuchte mich auszunehmen; Bert nahm ihn nicht aus, fragte nicht, warum er geflohen war (Lenz, Brot 57). 4. von etw. ausschließen; gesondert behandeln; nicht mitzählen: du kannst dich, ihn bei der Schuldfrage nicht a.; sie vertraute allen, einen Einzigen ausgenommen; mich müsst ihr a. Ich weiß vor Arbeit nicht ein noch aus (Bredel, Väter 84). 5. <a. + sich> (geh.) in bestimmter Weise erscheinen, wirken: das Bild nimmt sich in diesem Raum sehr gut, unpassend aus; Die ... Verleumdungen nahmen sich im Munde des feinen, geschulten Geistes wunderlich, ja geschmack- und stillos aus (Niekisch, Leben 244). 6. (österr.) erkennen, unterscheiden, wahrnehmen: in den Ecken, wo die Betten standen, ragten undurchdringliche Schattenmassen, und Clarisse konnte nicht a., was geschah (Musil, Mann 438).
Universal-Lexikon. 2012.